Sie deckt primär Schäden am eigenen Schiff sowie an Zubehör
und Ausrüstung, unabhängig davon, ob ein Verschulden seitens
des Versicherungsnehmers vorliegt.
Pantaenius vereinbart mit den Schiffseignern eine feste
Versicherungssumme, die bei Totalverlust ausgezahlt wird. |
|
Führt z.B. ein verunglücktes Anlegemanöver nicht nur zu Schäden
am eigenen Schiff, sondern zieht auch noch Schiffe Dritter oder
die Steganlage in Mitleidenschaft, so ist die Yacht-Haftpflicht-
Versicherung bares Geld wert. Sie deckt nicht nur verschuldete
Sachschäden ab, sondern auch Vermögens- und Personenschäden. |
|
Diese Versicherung sichert den Eigner, den Skipper, die Crew
und die Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum
Tod führen. Vereinbart wird eine feste Versicherungssumme,
die im Versicherungsfall zu gleichen Teilen auf die berechtigten
Insassen aufgeteilt wird. So sind auch Unfälle, die z. B. beim An-
und Ablegen, bei der Benutzung des Beibootes, beim Auf- und Abriggen
oder während der jährlichen Winterlagerarbeiten passieren versichert. |
|
Pantaenius hat diese Versicherung speziell für den Rechtsschutz
des Yachteigners entwickelt. Sie gilt für ihn, den Skipper und die
Crew in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Sie bietet Rechtsschutz im Bereich des Strafrechts, Schadenersatz-
und Führerscheinrechts. |